Letzte Rentenreform 2001
1. Wegfall der gesetzlichen Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente
Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten für alle, die ab dem 01.01.1961 geboren sind, durch eine dreistufige "Erwerbsminderungsrente" ersetzt. Die Ansprüche der Betroffenen werden dadurch empfindlich gemindert.
2. Einführung einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge
Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor einem Problem: immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner einen längeren Rentenbezug finanzieren.
Deshalb wird seit der Rentenreform versucht, den Beitragssatz bis zum Jahr 2030 unter 22 % zu halten, dazu wird das Rentenniveau von derzeit ca. 70 % schrittweise auf ca. 52 % sinken und den Aufbau einer zusätzlichen privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge massiv zu fördern versucht. Insbesondere für Selbstständige ist die sogenannte Rürup-Rente zur Steuerersparnis bei gleichzeitigem Aufbau einer Altersvorsorge äußerst interessant, weil je nach Einkommen und Sparbeitrag der staatliche Zuschuß sehr hoch liegen kann. Die Einzahlungen sind mehrmals jährlich möglich, wodurch man die Steuerlast gezielt senken kann.
3. Staatliche Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
Der staatlich geförderte Kapitalvorsorgebeitrag der sogenannten Riester-Rente soll im Jahr 2002 bei 1 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens beginnen, liegt 2006 und 2007 bei 3 % und wird im Jahr 2008 auf 4 % steigen. Dafür wurde zusätzlich ein steuerlicher Sonderausgabenabzug geschaffen. Diese Förderung ist umso interessanter, wenn eigene Kinder im Haushalt leben, die noch jünger sind, da die Zulagen dementsprechend länger gezahlt werden. Die vollen Zulagen erhält man bei entsprechendem Sparbeitrag. Die Zulage je Kind beträgt derzeit 185,- € und Erwachsene bekommen 154,- €.
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Staatliche Förderung |
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+ Private Absicherung |
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= Ihre Zukunft |
4. Eigenvorsorge ohne staatliche Förderung
Nach wie vor haben auch Versicherungsprodukte ohne staatliche Förderung ihre Vorzüge, z.B. die günstigere Versteuerung dieser Einkünfte im Rentenbezug oder bei Kapitalauszahlung - im Gegensatz zu Riester- oder Rürup-Produkten.
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