Einer für alle!   

Transparent ehrlich aufmerksam miteinander

Das Ziel: Mit Ihnen gemeinsam Ihre Vorstellungen und Möglichkeiten auf Papier bringen, so das Sie ein gutes Gefühl mit Ihren dann getroffenen Entscheidungen haben.

Teamwork heißt für mich, einhundert Prozent für meine Kunden da zu sein, mich voll auf diese einzustellen und alles zu geben, damit für sie (und Sie!) die beste Lösung gefunden werden kann. Wenn ich in der Zusammenarbeit mit anderen Kunden eine neue Möglichkeit finde, Finanzen noch weiter zu optimieren, können auch Sie davon profitieren - und natürlich umgekehrt.

Natürlich gibt es für den richtigen Versicherungs- und Anlagenmix kein Patentrezept (was gut ist, denn sonst wäre ich nicht so erfolgreich), so dass ich für Sie individuell Konzepte erarbeiten und damit einen breiteres Spektrum an Leistungen abdecken kann.

Bei der Auswahl eines Beraters für Versicherungen und Geldanlagen spielen zahlreiche Fragen eine Rolle: Sollte der Ansprechpartner abhängig oder unabhängig sein? Eingeschränkt oder uneingeschränkt tätig sein? Spartenbezogen oder allumfassend beraten? Für seine Beratungsleistungen beschränkt oder voll haften? Ungeprüft oder geprüft sein? Hier eine kurze Übersicht über die Alternativen:

  Unabhängig uneingeschränkt allumfassend vollhaftend (neutral) geprüft
Banker - - - - nur Bankkaufmann
Einfirmen-
Vertreter
- - - - nur Versicherungs-
kaufmann
Mehrfachagent - - - kein Ausbildungsberuf
Vertriebsmitarbeiter - - - - - oftmals vertriebseigene Ausbildung
Makler - kein Ausbildungsberuf

Ergebnis: entscheiden Sie selbst, an wen Sie Sich lieber wenden!

Vergleichen Sie!

Wenn Sie bereits von einem Kollegen betreut werden, können Sie anhand der folgenden Angaben sinnvoll vergleichen:

Gewerbliche Angaben Ich Ihr Berater
Angestellt/Selbstständig Selbstständig Abhängig?
Handelsvertreter (§ 84 HGB) im Hauptberuf Nebenberuf? Mit Ausschlußklausel?
Makler (§ 93 HGB) ja nein?
Gewerbeanmeldung Seit 1991 ?
Gewerbeerlaubnis § 34c GewO* vorhanden ?
Beteiligung anderer am Unternehmen Unabhängig Wenn ja, zu wieviel Prozent?
Ausbildungsnachweis Abschluß zum Versicherungsfachmann (BWV) Bankkaufmann? Versicherungskaufmann? Versicherungsfachwirt? Ohne qualifizierte Ausbildung?
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über 1.000.000,- €
Der lfd. Beitrag wurde entrichtet, der Vertrag ist auf dem Laufenden.
?
Einträge im persönlichen Führungszeugnis keine ?
Einträge im Gewerbezentralregister keine ?
Insolvenz- oder Kartellverfahren keine ?
Schufa-Einträge keine ?
Eintrag im Schuldnerverzeichnis** keiner ?

* zwingend nötig für die Vermittlung von Investmentfonds (nicht Policen und VWL-Produkte), Finanzierungen, Immobilien und Beteiligungen.
** eine der zwingenden Anforderungen der neuen "EU-Vermittlerrichtlinie".


Alle Angaben wurden wahrheitsgetreu getätigt. Für jede Falschaussage kann der Vermittler im Nachgang von seinen Kunden zu einer Vertragsstrafe von 5.000 (Fünftausend) Euro herangezogen werden. Des weiteren gelten alle Vermittlungsgeschäfte zwischen den Parteien als unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen und damit als ungültig.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.experten.de.