Einer für alle!
Transparent ehrlich aufmerksam miteinander
Das Ziel: Mit Ihnen gemeinsam Ihre Vorstellungen und Möglichkeiten auf Papier bringen, so das Sie ein gutes Gefühl mit Ihren dann getroffenen Entscheidungen haben.
Teamwork heißt für mich, einhundert Prozent für meine Kunden da zu sein, mich voll auf diese einzustellen und alles zu geben, damit für sie (und Sie!) die beste Lösung gefunden werden kann. Wenn ich in der Zusammenarbeit mit anderen Kunden eine neue Möglichkeit finde, Finanzen noch weiter zu optimieren, können auch Sie davon profitieren - und natürlich umgekehrt.
Natürlich gibt es für den richtigen Versicherungs- und Anlagenmix kein Patentrezept (was gut ist, denn sonst wäre ich nicht so erfolgreich), so dass ich für Sie individuell Konzepte erarbeiten und damit einen breiteres Spektrum an Leistungen abdecken kann.
Bei der Auswahl eines Beraters für Versicherungen und Geldanlagen spielen zahlreiche Fragen eine Rolle: Sollte der Ansprechpartner abhängig oder unabhängig sein? Eingeschränkt oder uneingeschränkt tätig sein? Spartenbezogen oder allumfassend beraten? Für seine Beratungsleistungen beschränkt oder voll haften? Ungeprüft oder geprüft sein? Hier eine kurze Übersicht über die Alternativen:
| Unabhängig | uneingeschränkt | allumfassend | vollhaftend | (neutral) geprüft | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Banker | - | - | - | - | √ | nur Bankkaufmann |
| Einfirmen- Vertreter |
- | - | - | - | √ | nur Versicherungs- kaufmann |
| Mehrfachagent | √ | - | √ | - | - | kein Ausbildungsberuf |
| Vertriebsmitarbeiter | - | - | - | - | - | oftmals vertriebseigene Ausbildung |
| Makler | √ | √ | √ | √ | - | kein Ausbildungsberuf |
Ergebnis: entscheiden Sie selbst, an wen Sie Sich lieber wenden!
Vergleichen Sie!
Wenn Sie bereits von einem Kollegen betreut werden, können Sie anhand der folgenden Angaben sinnvoll vergleichen:
| Gewerbliche Angaben | Ich | Ihr Berater |
|---|---|---|
| Angestellt/Selbstständig | Selbstständig | Abhängig? |
| Handelsvertreter (§ 84 HGB) im | Hauptberuf | Nebenberuf? Mit Ausschlußklausel? |
| Makler (§ 93 HGB) | ja | nein? |
| Gewerbeanmeldung | Seit 1991 | ? |
| Gewerbeerlaubnis § 34c GewO* | vorhanden | ? |
| Beteiligung anderer am Unternehmen | Unabhängig | Wenn ja, zu wieviel Prozent? |
| Ausbildungsnachweis | Abschluß zum Versicherungsfachmann (BWV) | Bankkaufmann? Versicherungskaufmann? Versicherungsfachwirt? Ohne qualifizierte Ausbildung? |
| Vermögensschadenhaftpflichtversicherung | über 1.000.000,- € Der lfd. Beitrag wurde entrichtet, der Vertrag ist auf dem Laufenden. |
? |
| Einträge im persönlichen Führungszeugnis | keine | ? |
| Einträge im Gewerbezentralregister | keine | ? |
| Insolvenz- oder Kartellverfahren | keine | ? |
| Schufa-Einträge | keine | ? |
| Eintrag im Schuldnerverzeichnis** | keiner | ? |
* zwingend nötig für die Vermittlung von Investmentfonds (nicht Policen und VWL-Produkte), Finanzierungen, Immobilien und Beteiligungen.
** eine der zwingenden Anforderungen der neuen "EU-Vermittlerrichtlinie".
Alle Angaben wurden wahrheitsgetreu getätigt. Für jede Falschaussage kann der Vermittler im Nachgang von seinen Kunden zu einer Vertragsstrafe von 5.000 (Fünftausend) Euro herangezogen werden. Des weiteren gelten alle Vermittlungsgeschäfte zwischen den Parteien als unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen und damit als ungültig.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.experten.de.








